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Rechtsanwaltskanzlei
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Rechtsanwalt und Notar
Rechtsanwalt & Notar

Lange Straße 24 - 49413 Dinklage - Tel: 04443/4084

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Rechtsanwalt Dr. J. Hörstmann

Rechtsanwalt & Notar Dr. J. Hörstmann | Dinklage

Kostenloses und unverbindliches Erstgespräch

Falls Sie Hilfe in einem der aufgeführten Rechtsgebiete wünschen, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit meinem Büro.

Ein solcher Termin ist in jedem Falle kostenlos und unverbindlich. Ich halte nichts von Erörterungen und Beantwortung von Fragen am Telefon, Online oder per E-Mail. Denn ich habe die Erfahrung gemacht, dass wesentliche Umstände, die ein Nichtjurist oft nicht beurteilen kann, bei derartigen Fragen und Erörterungen nicht zur Sprache kommen und deshalb die Problematik nur unvollständig oder sogar unrichtig gelöst werden kann. Daher sollte man die Zeit in ein persönliches Gespräch investieren.

Im Erstgespräch können Sie sich unverbindlich ein Bild von mir und den ungefähren Erfolgsaussichten machen.

1. Sie schildern mir zunächst den Sachverhalt, also um welches Problem es geht, welches Rechtsgebiet, etc.

2. Oft trauen sich Rechtsuchende nicht, einen Rechtsanwalt oder Notar aufzusuchen, weil sie Angst vor unnötigen und hohen Kosten haben. Diese Befürchtungen sind bei mir unbegründet. Denn das erste Gespräch ist immer kostenlos und unverbindlich. Dabei gehe ich wie folgt vor.

Zunächst klären wir im Gespräch:

– Ob bei Bestehen einer Rechtsschutz-Versicherung, diese voraussichtlich die Kosten übernimmt. Auch den entsprechenden Schriftverkehr mit der Rechtsschutz Versicherung übernehme ich, ohne dieses in Rechnung zu stellen. Dabei geht es zunächst um eine Erstberatung, die von den Rechtsschutz Versicherern fast in allen Rechtsgebieten heute erstattet werden.

– Ob bei geringem Einkommen die Möglichkeit zur Gewährung von Beratungshilfe und Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe besteht. In diesem Falle trägt die Staatskasse die Kosten ganz oder es kann eine ratenweise Zahlung erfolgen.

–  Ob eventuell der Gegner unabhängig von konkreten Erfolgsaussichten zu zahlen hat. Das ist beispielsweise im Schadensersatzrecht der Fall, insbesondere bei Verkehrsunfällen, da die Rechtsanwaltskosten immer notwendige vom Gegner zu erstattende Kosten sind.

– Falls Kosten von Ihnen selbst getragen werden müssen, klären wir gemeinsam die voraussichtliche Höhe der Auslagen, Gebühren und ein des Kostenrisiko.

Die Gebühren eines Rechtsanwaltes sind im RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) festgelegt. Sie richten sich, soweit im RVG nichts anderes bestimmt ist nach dem Wert, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (§ 49 b BRAO). Grundsätzlich können auch Honorarvereinbarungen getroffen werden (§ 4),  wobei auch im außergerichtlichen Bereich eine niedrigere Gebühr vereinbart werden kann (§ 4 Absatz 1 Satz 1 RVG).

Diese gesamte Tätigkeit und Besprechung ist kostenlos und unverbindlich.

3. Anschließend legen wir dann gemeinsam eine eventuelle weitere Tätigkeit fest und Sie entscheiden, ob und welcher Auftrag erteilt wird, also Erstberatung, Entwurf von Schreiben, außergerichtliche Tätigkeit, Mahnbescheid oder Prozessführung.

4. In diesem Zusammenhang wird vor Beginn einer Tätigkeit festgelegt, ob ich als Rechtsanwalt oder Notar tätig sein soll,  z.B. im Familienrecht bei einer Scheidungsfolgenvereinbarung oder im Erbrecht.

Notariat

Beurkundungen / Beglaubigungen

Bei einer Beglaubigung wird mittels eines förmlichen Vermerks von dem Notar bestätigt, dass eine Person von mir eine Unterschrift geleistet oder anerkannt hat, so dass die Echtheit der Unterschrift nicht mehr im Rechtsverkehr angezweifelt werden kann. Diese Tätigkeit steht oft mit einer Beratung oder mit einem Entwerfen des Textes im Zusammenhang, muss es aber nicht.

Bei der Beurkundung wird der gesamte Text der Urkunde vorgelesen und anschließend von den beteiligten Personen unterschrieben und auch beigefügte Unterlagen unterzeichnet. Die Verlesung wird manchmal als lästige Pflicht empfunden, soll aber dazu führen, dass der gesamte Text besprochen und etwaige Fragen geklärt werden. Daher ist es auch nicht selten, dass während der Verlesung weitere klärungsbedürftige Punkte deutlich werden und dann geregelt werden. Die Urkunde wird dann entsprechend abgeändert.

Beurkundungspflichtig sind Rechtsgeschäfte von grundlegender wirtschaftlicher oder sozialer Bedeutung oder bei denen sonst erhebliche Gefahren bestehen. Daher hat der Gesetzgeber für folgende Rechtsgeschäfte eine Beurkundungspflicht angeordnet:

  • Erwerb und Übertragung von Grundbesitz, Wohnungseigentum, Erbbaurechten
  • Bestellung von Grundpfandrechten mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung
  • Gründung, Umwandlung von Kapitalgesellschaften und der Übertragung von Gesellschaftsanteilen
  • Schenkungsversprechen
  • Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Erbverträge

Darüber hinaus gibt es viele Rechtsgeschäfte, die zwar nicht beurkundet werden, bei denen aber gleichwohl zu überlegen ist, ob sie nicht beurkundet werden. Denn dadurch gibt es eine umfangreiche Beratung mit Hinweis auf die genauen Auswirkungen des Rechtsgeschäfts. Dabei werden dann auch alle rechtlichen Vorgaben und Vorschriften beachtet. Entscheidend ist aber, dass diese notariellen Urkunden im Rechtsverkehr besonders anerkannt sind und deshalb die Echtheit der Unterschrift und der Wille zur Abgabe der Erklärung nicht ernstlich bestritten werden kann. Denn bei diesen öffentlichen Urkunden wird vermutet, dass der dort aufgeführte Wille richtig und vollständig wiedergegeben wird.

Daher wird allgemein empfohlen, folgende Rechtsgeschäfte gleichwohl beurkunden zu lassen:

  • Testamente von Eheleuten als Einzelpersonen
  • Vorsorgevollmachten, Betreuungsvollmachten und Patientenverfügungen

Da die Identität der Person vom Notar bestätigt werden muss, ist es notwendig, falls keine persönliche Bekanntschaft besteht, dieses durch ein amtliches Zeugnis zu überprüfen, also Personalausweis, Reisepass, Führerschein etc.; da manchmal die Personalausweisnummer benötigt wird, der Personalausweis.

Kosten

Die Gebühren sind gesetzlich vorgeschrieben (GNotKG), bei allen Notaren gleich hoch und richten sich in der Regel nach dem Gegenstandswert. Hierüber kann auch nicht verhandelt werden. Lediglich im Rahmen der Beratungstätigkeit besteht ein Ermessensspielraum.

Eine Anfrage über die Kosten, die entstehen werden, beantwortet mein Büro kostenlos und unverbindlich. Dieses kann im Rahmen eines kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräches mit mir erfolgen.

Weitere detaillierte Informationen zu Kosten, Berechnung, Beispielen, Überprüfungen und Vergleichbarkeit auf der Internetseite Bundesnotarkammer www.bnotk.de Stichwort Rubrik „Bürgerservice/Notarkosten“.

Immobilienrecht

Immobilienrecht

Zu den Tätigkeiten im Immobilienrecht gehören

  • Kaufverträge einschließlich WEG und Erbbaurecht
  • Grundschuldbestellungen
  • Löschungsanträge
  • Dienstbarkeiten
  • Schenkungsverträge im Wege vorweggenommener Erbfolge und sonstige Übertragungsverträge
  • Teilungserklärung (WEG)
  • Kaufverträge
  • Bauträgerverträge bei Eigentumswohnungen (WEG)
  • Erbbaurechtsverträge (Beratung und Überprüfung)

Informationen und Wissenswertes zu diesen Tätigkeiten finden Sie in der Bundesnotarkammer. In der Rubrik „Immobilien“/Bürgerservice.

Kauf einer Immobilie und Eigentumswohnung, Wohnungskauf, Finanzierungsgrund, Grunddienstbarkeiten sowie in der Broschüre des Deutschen Notarverlages „Immobilienkauf und Finanzierung“ und „Eigentumswohnung“, die man bei mir im Büro kostenlos erhalten kann.

Erbrecht

Erbrecht

Hierbei geht es im Wesentlichem um folgende Tätigkeiten

  • Testament
  • Erbvertrag
  • Erbscheinsantrag
  • Erbauseinandersetzungsverträge
  • Pflichtteilsverzichtsverträge
  • Verhinderung einer persönlichen Haftung bei Anfall einer Erbschaft durch Ausschlagung oder Errichtung eines Inventarverzeichnisses
  • Verträge nach dem Höferecht

Informationen und Wissenswertes dazu bei der Bundesnotarkammer www.bnotk.de Rubrik Bürgerservice/“Vererben und Schenken“ und dort dann mit den Unterpunkten gesetzliche Erbfolge, Testament, Erbvertrag, notarielle Urkunde, Testamentsregister, Erbfall, Schenkung und Steuer. Darauf hinweisen möchte ich dazu insbesondere bei der Errichtung eines Eigentestamentes zu den Ausführungen notarielle Urkunde, wo nach einmal im Einzelnen die Vorteile eines notarielles Testamentes ausgeführt sind. Weitere Informationen in der Broschüre des Deutschen Notarverlages mit dem Titel „Erben und Vererben“ und „Schenken mit warmer Hand“, die man bei mir kostenlos erhalten kann.

Inzwischen ist von der Notarkammer ein zentrales Testamentsregister errichtet worden. Nähere Informationen unter www.testamentsregister.de. Die Urkunden verbleiben gleichwohl beim zuständigen Amtsgericht und werden dort weiter verwahrt.

Benötigte Unterlagen für einen Erbscheinsantrag

  1. ggf. Testament (privatschriftlich oder notariell) oder Erbvertrag (Verfügungen von Todeswegen), und zwar alle
  2. Sterbeurkunde des Erblassers
  3. Familienstammbuch oder Geburtsurkunden für Nachweis der Verwandtschaft mit dem Erblasser
  4. Heiratsurkunde, falls Name der Erben sich geändert hat
  5. Sterbeurkunde von verstorbenen in Betracht gekommenen Erben
  6. Bescheinigung des Standesamts über die Statusänderung (Eheregister; früher Familienbuch des Standesamtes, bei dem geheiratet wurde)
  7. Fragebogen über die „Angaben zum Nachlasswert“ nebst Ausfüllhinweisen

Download bei www.amtsgericht-vechta.niedersachsen.de in der Rubrik „Download“

Familienrecht

Familienrecht

Haupttätigkeit besteht in

  • Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Eheverträge
  • Adoptionsanträge

Informationen unter www.bnotk.de In der Rubrik Bürgerservice/Familien, Ehevertrag, Scheidungsfolgen, Lebenspartnerschaft, Lebensgemeinschaft, Kinder, Adoption.

Gesellschaftsrecht

Gesellschftsrecht

Hier geht es insbesondere um

  • Gesellschaftsgründungen
  • Gesellschaftsübertragungen
  • Kapitalerhöhungen
  • Betriebliche Verschmelzungen und andere Vorgänge nach dem Umwandlungsgesetz
  • Handelsregisteranmeldungen

Informationen über Rechtsformen von Unternehmen, Handelsregister, Firma, Umorganisationen, Nachfolge unter www.bnotk.de in der Rubrik Bürgerservice/Unternehmen und in der Broschüre des Deutschen Notarverlages, die man bei mir kostenlos erhalten kann.

Notfallvorsorge / Vorsorgevollmacht

Notfallvorsorge / Vorsorgevollmacht

  • Generalvollmacht
  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsvollmacht
  • Patientenverfügung

Informationen dazu bei der Bundesnotarkammer www.bnotk.de in der Rubrik Bürgerservice/Notfallvorsorge, notarielle Vorsorgevollmachten sowie Broschüre des Deutschen Notarverlages „Bei Zeiten vorsorgen“, die man hier bei mir kostenlos erhalten kann.

Informationen beim Amtsgericht Vechta unter www.amtsgericht-vechta.niedersachsen.de in der Rubrik „Informationen zum Thema Betreuung“.

Die Bundesnotarkammer verwaltet inzwischen das sog. zentrale Vorsorgeregister mit dem Sitz in Berlin. www.vorsorgeregister.de. Damit wird sichergestellt, so dass sich die zuständigen Amtsgerichte informieren können, ob eine Vorsorgeurkunde vorliegt.

Vereinsrecht

Vereinsrecht

Näheren Informationen und Hinweise auf weiterführende Broschüren unter www.verwaltungsservice.bayern.de. Suchbegriff „Vereinsregister“ eingeben.

Dabei geht es um die Eintragungen im Vereinsregister bei Erstgründungen einschließlich Entwurf einer Satzung, Veränderungen im Vorstand oder der Satzung.

Informationen dazu in der Broschüre „Vereine gründen und führen“ des Deutschen Notarverlages, die man bei mir im Büro kostenlos erhalten kann. www.bmj.de „Leitfach zum Vereinsrecht“ nebst Mustervertrag.

Rechtsanwalt

Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

Ich verfüge über langjährige Erfahrungen auf diesem Gebiet. Der Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit lag gerade auf diesem Gebiet. Seit 1986 bin ich Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV (Deutscher Anwaltsverein), www.verkehrsanwälte.de

Zu den Schwerpunken der Tätigkeiten im Verkehrsrecht

  • gehörenUnfallregulierung
  • Bußgeldsachen
  • Verkehrsstrafsachen
  • Autokauf
  • Autoleasing

insbesondere:

  • Tipps zum Verhalten am Unfallort
  • Neue Punktereglung
  • Bußgeldkatalog
  • Musterkaufvertrag
  • Unfallbericht deutsch, englisch und französisch

Unfallregulierung

Warum immer nach einem Verkehrsunfall sofort zum Rechtsanwalt?

Meine Mitarbeiter habe ich angewiesen, bei einem Verkehrsunfall, wenn es irgendwie geht noch am selben Tag oder einen Tag später zu einem Termin zu kommen. Denn nach einem Unfall müssen sofort sehr viele Entscheidungen getroffen werden, wie z. B.:

  • Einholung eines Gutachtens
  • Inanspruchnahme Mietwagen oder Nutzungsausfall
  • Anschaffung eines neuen Fahrzeuges
  • Abrechnung auf Reparaturbasis, Totalschadenbasis
  • schnelle Beurteilung der Haftungsquote

Es kommt oft ein freundlicher Anruf der gegnerischen Versicherung, die versucht, Rechtsanwälte und Gutachter auf der Verkehrsregulierung herauszudrängen, indem sie sehr viele Versprechungen machen, insbesondere eine reibungslosen Unfallregulierung. Vorsicht! Denn die dann angebotenen Sachverständigen sind gerade nicht neutral, sondern arbeiten eng mit der Versicherungswirtschaft zusammen, wie z. B. die DEKRA. Besser ist die Beratung durch einen unabhängigen Sachverständigen und einen unabhängigen Rechtsanwalt. Die gegnerische Versicherung verfolgt dagegen nur ihre eigenen Interessen, also möglichst nichts oder möglichst wenig zu bezahlen. Die gegnerische Versicherung kennt dabei ihr Recht, aber die Geschädigten oft nicht.

1. Daher kann man einen Unfall mit Personenschaden nicht ohne einen Anwalt abwickeln. Denn

– die Höhe des Schmerzens-geldes kann ein juristischer Laie nicht beurteilen.
– viele Schadenspositionen sind nicht bekannt und kön-nen nicht bekannt sein, wie z. B. Haushaltsführungsschaden, Unterhaltsschaden, Verdienstausfall, Erwerbsschaden, die Möglichkeiten eines Reha-Managements bei schweren Verletzungen, Teilbehandlungskosten, erhöhte Bedürfnisse wegen der Verletzung, nicht ausgeglichene Kosten bei stationärer Behandlung.
– das Quotenvorrecht bei bestimmter Fallgestaltung ist oft nicht bekannt

2. Bei einer Teilschuld muss möglichst schnell die Haftungsquote vorläufig festgelegt werden, weil davon abhängt, ob man die Kosten eines Gutachtens riskieren will.

Des weiteren muss die Inanspruchnahme einer Kaskoversicherung und deren Auswirklungen geprüft werden.

Schließlich muss die Möglichkeit der Geltendmachung von zusätzlichen Schadensersatzansprüchen bei Teilschuld und Inanspruchnahme der Kaskoversicherung (sog. Quotenvorrecht) überprüft und geltend gemacht werden. Versicherungsvertreter vor Ort, die darüber beraten, kennen oft dieses nicht oder teilen diese Schadensregulierungsmöglichkeit nicht mit.

3. Aber auch bei einer eindeutigen Haftung sollte man immer einen Anwalt einschalten, weil

– die gesamte Schadensregulierung von ihm übernommen wird.
– die Regulierung schneller und effektiver erfolgt, weil man mit der Einschaltung eines Anwaltes bei der Versicherung für mehr „Druck sorgen“ kann.
– nicht alle Schadenspositionen bekannt sein können.
– eine Kosten entstehen, da die Anwaltskosten notwendige Schadenspositionen sind.
– trotz eigentlich eindeutiger Sach- und Rechtslage von der Versicherung oder dem Unfallgegner Einwendungen erhoben werden, die bei Einschaltung eines Anwaltes nicht so schnell erfolgen. Ansonsten probiert die Versicherung es einfach und hofft, dass der Geschädigte sich darauf einlässt.

Abschließender Tipp

Wer am Straßenverkehr mit einem Pkw teilnimmt, sollte auf jeden Fall über eine Rechtsschutzversicherung verfügen. Denn gerade bei Feststellung der Haftungsquoten von Zeugen, die bekanntlich das schlechteste Beweismittel sind, gibt es immer wieder Überraschungen, so dass ein Kostenrisiko nicht bestehen sollte und es ist mehr als ärgerlich, wenn man nur wegen des Fehlens einer Rechtsschutzversicherung berechtigte Ansprüche nicht durchsetzen kann.

und
der Arbeitsgemeinschaften
des DAV (Deutscher Anwaltsverein)
Verkehrsrecht

Familienrecht

Familienrecht

Tätigkeitsgebiete Familienrecht

Zusammenleben

  • Eheschließung
  • Lebenspartnerschaft
  • nicht eheliche Lebensgemeinschaft

Trennung

  • Trennungsjahr
  • Ehewohnung
  • Haushaltsgegenstände
  • Unterhalt
  • Vermögen

Scheidung

  • Scheidungsvoraussetzungen
  • Ablauf der Scheidung
  • Rentenausgleich
  • Hausratsverfahren
  • Zugewinnausgleich
  • Güterrechtlicher Vermögensausgleich
  • Zuweisung der Ehewohnung

Unterhalt

  • Trennungsunterhalt
  • nachehelicher Unterhalt
  • Unterhaltstatbestände
  • Ausschluss und Kürzung
  • Herabsetzung
  • zeitliche Befristung
  • Elternunterhalt

Kinder

  • Abstammung
  • Unterhalt

Elterliche Sorge

  • Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Umgangsrecht

Weitere Informationen, Wissenswertes, aktuelle Urteile zu diesen gesamten Themen und auch den Kosten auf der Internetseite der Arbeitsgemeinschaft der Familienanwälte, hier www.familienanwälte-dav.de.

Zum Unterhalt: Unterhaltsrechtliche Leitlinien des OLG Oldenburg, Düsseldorfer Tabelle sowie zur Rechtsprechungsdatenbank, unter www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de Rubrik Rechtsprechung.

Der Unterhalt kann nach einem Unterhaltsprogramm berechnet werden.

Fragebögen zum Versorgungsausgleich unter www.amtsgericht-vechta.niedersachsen.de Rubrik „downloads“

und
der Arbeitsgemeinschaften
des DAV (Deutscher Anwaltsverein)
Familienrecht

Erbrecht

Erbrecht

Tätigkeit als Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Erbrechts

Im Gegensatz zur vorsorgenden Tätigkeiten und schlichtenden Tätigkeiten als Notar geht bei der Tätigkeit als Rechtsanwalt darum, einseitig die Interessen auf dem Gebiete des Erbrechts zu verfolgen, also durch

  • Beratung
  • außergerichtliche Interessenwahrnehmung
  • im Erbscheinverfahren
  • Prozessführung

Dabei geht es um alle Facetten des Erbrechts, also

  1. Auslegung von unklaren oder mehrdeutigen Testamenten und Erbverträgen
  2. Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  3. Durchsetzung oder Abwehr von Vermächtnisansprüchen
  4. Vertretung im Erbscheinverfahren bei unklarer oder mehrdeutiger Rechtslage
  5. Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, außergerichtlich oder gerichtlich
  6. Beratung oder Auseinandersetzung mit dem Testamentsvollstrecker
  7. Verfolgung von Ansprüchen bei Nachlassverwaltung oder Insolvenz
  8. Verfolgung von Ansprüchen nach der Höfeordnung z. B. Nachempfindungsansprüchen
  9. Verhinderung des Anfalls einer persönlichen Haftung

und
der Arbeitsgemeinschaften
des DAV (Deutscher Anwaltsverein)
Erbrecht

Grundstücksrecht / Wohneigentumsrecht

Grundstücksrecht / Wohneigentumsrecht

Tätigkeit als Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Grundstücksrechts / Wohnungseigentumsrechts

Im Gegensatz zu vorsorgenden Tätigkeiten und schlichtenden Tätigkeiten als Notar geht es bei dieser Tätigkeit darum, als Rechtsanwalt einseitig die Interessen auf dem Gebiete des Immobilienrechts zu verfolgen, also durch

Beratung

  • außergerichtliche Interessenwahrnehmung
  • Prozessführung

Dabei geht es um alle Facetten des Immobilienrechts, also z. B.

  1. Überprüfung von Kaufvertragsentwürfen
  2. Mängel und sonstige Pflichtverletzungen beim Immobilienkauf
  3. Streitigkeit im Nachbarrecht
  4. Streit um Dienstbarkeiten
  5. Streitigkeiten in einer Wohnungseigentümergemeinschaft
  6. Anpassung des Erbbauzinses bei Erbbaurechtsverträgen
Sportrecht

Sportrecht

Allgemeine Themen um das Vereins- und Sportrecht, zum Beispiel Ausschluss aus dem Verein etc.

und
der Arbeitsgemeinschaften
des DAV (Deutscher Anwaltsverein)
Sportrecht

Kontakt

Adresse
Lange Straße 24
49413 Dinklage

Telefon
04443 / 4084

Fax
04443 / 4086

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